
Mit der E Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können Sie beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Autos oder Plug-in-Hybrids von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – markenübergreifend bei Stellantis &You.
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst:
Anspruchsberechtigte:
• Privatpersonen (keine Unternehmen)
• Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr
• Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind
Art & Höhe der Förderung:
Die Förderung erfolgt als staatliche Prämie und ist abhängig von Fahrzeugart, Haushaltseinkommen und Anzahl der Kinder.
Basisförderung: Elektrofahrzeuge: 3.000 € / PHEV-Fahrzeuge: 1.500 €
Einkommensabhängige Förderhöhe:
• Bei einem Haushaltseinkommen bis 45.000 € erhalten Sie eine Prämie von 5.000 € für Elektro / 3.500 € für PHEV
• Bei einem Haushaltseinkommen bis 60.000 € beträgt die Prämie 4.000 € für Elektro / 2.500 € für PHEV
• Bei einem Haushaltseinkommen bis 80.000 € entspricht die Förderung der Basisförderung von 3.000 € (Elektro) bzw. 1.500 € (PHEV)
Kinderbonus: Zusätzlich 500 € pro Kind (bis max. 1.000 €)
➡️ Insgesamt sind bis zu 6.000 € staatliche Förderung möglich.
Kauf oder Leasing:
Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch für das Leasing eines förderfähigen Fahrzeugs. Die Mindesthaltedauer des Fahrzeugs beträgt 36 Monate.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Voraussetzungen:
• Fahrzeuge der EU Fahrzeugklasse M1 (PKW)
• Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder extern aufladbarem Hybridantrieb (PHEV sowie sogenannte Range Extender)
• Voraussetzung ist entweder ein CO₂ Emissionswert von maximal 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
Antrag:
Förder-Anträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Der Antrag auf die Förderprämie muss spätestens ein Jahr nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden.
Gültigkeit:
Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2028
Jetzt über die Details informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen unter:
👉 www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung
*Die E Auto-Förderung gilt nur für Privatkunden bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen. Details unter www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung.
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