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Zusammenfassung
VERKAUFEN SIE DAS AUTO - veröffentlicht am 02/09/2025 - aktualisiert am
Sie haben beschlossen, Ihr Auto in Zahlung zu geben oder es an einen Bekannten weiterzugeben? Aber wie verkauft man ein gebrauchtes Fahrzeug? Welche Dokumente müssen Sie vorlegen, um den Verkauf abzuschließen? Folgen Sie dem Leitfaden, um mehr zu erfahren.

Um den Preis für den Wiederverkauf Ihres Autos zu schätzen, können Sie sich an Online-Angebotsseiten wenden. Dort erhalten Sie schnell eine kostenlose Schätzung des Verkaufspreises für Ihr Fahrzeug. Sie müssen verschiedene wichtige Informationen über Ihr Auto angeben: Alter, Modell, Farbe, Zustand des Fahrzeugs, Schäden, Abnutzungserscheinungen etc. Sie erhalten dann eine ungefähre Schätzung, die sich an den Marktpreisen orientiert und die Anzahl der bereits gefahrenen Kilometer berücksichtigt. Um den Verkauf abzuschließen, vervollständigen Sie Ihre Unterlagen mit Ihrem Personalausweis, dem Fahrzeugschein und Ihrem Führerschein.
Sie möchten Ihr Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen? Dazu benötigen Sie ein Prüfprotokoll, das nicht älter als 6 Monate ist und belegt, dass das Fahrzeug verkehrstauglich ist und keine kritischen Mängel aufweist. Diese technische Kontrolle kann entfallen, wenn der Käufer ein Gewerblicher im Automobilbereich ist: Hersteller, Mechaniker, Händler, Autovermieter, Peugeot-Inzahlungnahmezentrum;usw., oder wenn das Auto weniger als vier Jahre alt ist.
Unbedingt zu beachten ist: Kontrollieren Sie die Aktualität der technischen Kontrolle der Landesregierung/TÜV. Diese sind nach §57a („Pickerl") vor dem Verkauf zu tätigen oder das Fahrzeug muss ausdrücklich ohne „Pickerl" verkauft werden. Hier sind jedoch spezielle gesetzliche Bestimmungen zu beachten, da in Österreich ein Fahrzeug ohne technische Überprüfung rechtlich betrachtet schnell unter „Schrott" fällt und somit dem Recycling zugeführt werden müsste!
Für die Anmeldung des Fahrzeuges des Käufers sowie für die Abmeldung für den Verkäufer ist der Kaufvertrag ein wichtiges Element, welches unbedingt für beide Parteien ausgefertigt und unterschrieben vorliegen muss. In Kombination mit dem Genehmigungsnachweis bzw. Typenschein und dem „Pickerl"-Gutachten sind dies die wichtigen Dokumente, die für eine reibungslose Anmeldung des Fahrzeugs sorgen.
Heben Sie die Dokumente sorgfältig auf und lassen Sie sie nicht im Fahrzeug liegen!
Für die Anmeldung eines Fahrzeuges nach dem Kauf müssen Sie die folgenden Punkte und Dokumente beachten und beim Termin der Anmeldung im Original mitbringen:
Bei Sonderfällen können zusätzliche Dokumente verlangt werden (z. B. bei Zulassung auf Personen unter 18 Jahren, Leasingfahrzeugen, Firmenwagen, bei Eigenimport, etc.).
Möchten Sie ein Fahrzeug nur abmelden, was auch möglich ist (Sie möchten beispielsweise das Fahrzeug behalten, jedoch nicht damit fahren oder es zu einem späteren Zeitpunkt abgemeldet verkaufen), so ist die Prozedur folgendermaßen:
Bevor Sie sich für den Kauf oder Verkauf eines Kfz entscheiden, melden Sie sich zu einer Kaufüberprüfung an! Als Verkäufer haben Sie damit bessere Beweismöglichkeiten, wenn später Mängel behauptet werden. Als Kaufinteressent können Sie sich rechtzeitig entscheiden, ob Sie das Fahrzeug wirklich erwerben wollen.
Außer dem Genehmigungsnachweis (Typenschein, COC-Dokument, Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigungsbescheid) sollten dem Käufer das letzte „Pickerlgutachten“ sowie diverse Genehmigungsbescheide für nicht im Typenschein eingetragene Änderungen übergeben werden. Prüfen sie auch, ob eine gültige Prüfplakette angebracht ist.
Als Verkäufer müssen Sie normalerweise das Fahrzeug mit positivem §57a-Gutachten verkaufen. Außerdem müssen die Daten und Umbauten, die am Fahrzeug getätigt wurden, mit den Daten auf dem Fahrzeugschein/Genehmigungsnachweis übereinstimmen. Etwaige Umbauten müssen oftmals von offizieller Stelle abgenommen werden und können, falls dies nicht der Fall ist, den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten!
Schlussendlich muss ein gültiger Kaufvertrag mit Unterschrift beider Seiten aufgesetzt werden:
Im Kaufvertrag muss der Verkäufer alle wissentlichen Mängel und Vorschäden auflisten, deswegen ist häufig eine Kaufüberprüfung ein guter Weg, um sich als Verkäufer abzusichern und auch für den Käufer ist diese Überprüfung ein gutes Mittel, um sicher zu sein, was den technischen Zustand des Fahrzeuges und etwaige Mängel und kommende Reparaturen betrifft.
Die folgenden Dokumente sind dem Käufer auszuhändigen:
Die Überlassung der An- oder Abmeldung eines Fahrzeuges kann durch Dritte durchgeführt werden, wenn diese eine Vollmacht mit sich führen, welche durch beide Parteien unterschrieben ist und mit einer Kopie des entsprechenden Ausweisdokumentes und den Adressen beider Personen auf der Vollmacht vermerkt sind.
Die Zulassung des Kraftfahrzeugs muss bei einer Zulassungsstelle erfolgen, welche für den politischen Bezirk ermächtigt ist, in dem der Anmelder seinen Hauptwohnsitz bzw. Firmensitz hat.
Die Abmeldung eines Kraftfahrzeuges kann bei jeder Zulassungsstelle in Österreich erfolgen.
Die Beantragung des Fahrzeugscheins kann auch Autohändlern, Werkstätten oder entsprechenden Plattformen im Internet anvertraut werden, die von den entsprechenden Behörden und dazu autorisiert wurden. Diese können Sie gegen eine Gebühr bei der Antragstellung und insbesondere bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen unterstützen.
Rechtlich gesehen kann nur der Eigentümer des Fahrzeugs dieses verkaufen. Bevor Sie etwas unternehmen, sollten Sie überprüfen, ob die Angaben im Fahrzeugschein mit der tatsächlichen Situation übereinstimmen. Ein wichtiger Punkt ist: Ist der Fahrzeugschein tatsächlich auf den Namen des Eigentümers ausgestellt? Ist die darin angegebene Adresse auch seine eigene zum Zeitpunkt des Verkaufs? Wenn es sich bei dem Auto um ein Miteigentum handelt, müssen die Unterschriften aller Miteigentümer auf dem Fahrzeugschein sichtbar sein.
Junge Leute, die ein erstes Fahrzeug in gutem Zustand und zu einem erschwinglichen Preis suchen, oder auch Gewerbetreibende, die Ersatzteile verwerten möchten, sind in der Regel an Gebrauchtwagen interessiert.
Haben Sie gerade einen Gebrauchtwagen gekauft? Der Verkäufer muss Ihnen zwingend den Fahrzeugschein, eventuell den Kaufvertrag, die Bescheinigung über den Verwaltungsstatus und das Protokoll der technischen Kontrolle aushändigen.
Wenn Ihr Fahrzeug einen Mietvertrag mit Kaufoption oder einen Leasingvertrag hat, sollten Sie wissen, dass Sie es nicht verkaufen können, da Sie nicht der Eigentümer sind.
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